Muster der Selbstverpflichtungserklärung der Verlage
ERKLÄRUNG
Unser Verlagsunternehmen bekennt sich zum Pressekodex und den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz. Gleichzeitig sind wir bereit, die von den zuständigen Gremien des Deutschen Presserats wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex und die Grundsätze zum Redaktionsdatenschutz nach der Beschwerdeordnung ausgesprochenen Sanktionen zu befolgen.
Wir verpflichten uns zudem, sicherzustellen, dass Entscheidungen, die unsere Publikationsorgane bzw. Publikationsorgane von Tochterunternehmen betreffen und diesbezüglich derer der Deutsche Presserat auf Veröffentlichung erkannt hat, in dem jeweils betroffenen Medium aktualitätsnah publiziert werden.
Als Ansprechpartner für den Redaktionsdatenschutz benennen wir:
.....................................
......................... ................................................................
(Datum) (Unterschrift / Stempel)
§ 10 der Satzung des Trägervereins des Deutschen Presserats e. V. vom 13.02.2001 lautet:
(1) Der Trägerverein des Deutschen Presserats fordert die Verlage von periodischen Druckwerken auf, sich schriftlich zum Pressekodex und den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz zu bekennen und die von den zuständigen Gremien des Deutschen Presserats wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex und die Grundsätze zum Redaktionsdatenschutz ausgesprochenen Sanktionen zu befolgen. Die Erklärung umschließt dabei auch die Verpflichtung, Entscheidungen, die sie betreffen und diesbezüglich derer der Deutsche Presserat auf Veröffentlichung erkannt hat, in ihren Medien aktualitätsnah zu publizieren.
(2) Der Pressekodex und die Grundsätze des Deutschen Presserats zum Redaktionsdatenschutz binden die Mitglieder des Trägervereins des Deutschen Presserats unmittelbar. Diese wirken darauf hin, dass Abs. 1 dieser Regelung eingehalten wird.
(3) Die Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 werden Rügen des Deutschen Presserats in ihren Verbandsorganen veröffentlichen.