Der Beginn

Als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden des 1956 gegründeten Deutschen Presserats galten die "Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserats". Diese waren jedoch zur Behandlung der Beschwerden häufig nicht allgemeingültig formuliert, da sie sich in der Regel an konkreten Fällen orientierten. In der Praxis sah dies so aus, dass eine Beschwerde behandelt wurde und als Ergebnis eine Richtlinie daraus entstand, die sich auf diesen einen Fall bezog. Da sich im Laufe der Zeit einige Arten von Beschwerden jedoch wiederholten, kam der Gedanke auf, die Richtlinien allgemeingültiger zu formulieren.